HB Wohnwelten
    7 Min. Lesezeit·Aktualisiert: Februar 2026

    Maklerkosten in Deutschland: Was Verkäufer & Käufer zahlen

    Die Reform 2020: Was hat sich geändert?

    Seit dem 23. Dezember 2020 gilt: Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher darf der Käufer maximal die Hälfte der Maklerprovision tragen. Der Verkäufer muss mindestens genauso viel zahlen wie der Käufer.

    Gesetz: § 656c BGB regelt die Halbteilung der Maklerprovision bei Verbrauchergeschäften. Gilt nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen.

    Halbteilung in der Praxis

    In Bremen hat sich das Modell 50/50 durchgesetzt: Verkäufer und Käufer teilen sich die Gesamtprovision. Üblich sind jeweils 3,57 % inkl. MwSt. — also insgesamt 7,14 % vom Kaufpreis.

    Bremer Praxis

    In Bremen und dem Umland ist die Provisionsteilung Standard. Im Gewerbebereich und bei Mehrfamilienhäusern (Kapitalanlage) gelten abweichende Regelungen — hier kann die volle Provision dem Käufer auferlegt werden.

    Das HB Wohnwelten Modell

    HB Wohnwelten arbeitet mit transparenten, marktgerechten Konditionen. Keine versteckten Kosten, klare Leistungsbeschreibung und persönliche Begleitung durch den gesamten Prozess.

    Unser Versprechen: Erst bei erfolgreichem Verkauf wird die Provision fällig. Kein Verkauf — keine Kosten. → /kontakt

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